AGB/Gastaufnahmevertrag Ferienhof Begon, Schweiler Straße 21, 54608 Mützenich
Der Mietvertrag
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsvereinbarung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten
die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
- Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung/Ferienhaus bestellt und
vom Vermieter bestätigt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeit gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Fax oder per Email erfolgen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des
Vertrages.
- Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung/Ferienhaus dem Gast
Schadenersatz zu leisten. Der Schadenersatz ist begrenzt bis zur Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Miete.
- Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung den
vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendung zu zahlen. Ersparte Aufwendung bei Ferienwohnung/Ferienhaus 10%
Der Abschluss einer Reisekostenrücktritts-Versicherung wird empfohlen.
- Der Vermieter hat das Recht, nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene
Ferienwohnung/Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
- Sofern nicht anderes vereinbart beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14.00 Uhr und endet
am Abreisetag um 10.00 Uhr.
- Als Mieter sind Sie für unsere Ferienwohnung/Ferienhaus verantwortlich. Bitte behandeln Sie
alles pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir uns anzuzeigen bzw. zu ersetzen.
- Haustiere sind nach Absprache gegen Gebühr willkommen. Auf unserem Gelände sind Hunde an der
Leine zuführen. Hinterlassenschaften sind selbstverständlich durch den Hundehalter zu beseitigen. Der Tierhalter hat dafür Sorge zutragen, das andere Gäste unseres Feriehofes nicht belästigt
werden.
- Die Benutzung der Freizeitanlagen, Spielplatz, Spielscheune und Spielgeräte erfolgt auf
eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen. Seitens des Eigentümer wird keine Haftung für Unfälle oder dergleichen übernommen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Gerichtsstand ist der Betriebsort